Neuaufgesetzter Fördertopf Neubau                                          bereits am ersten Tag erschöpft


Infos von unserem Industriepartner Bosch

G. Zittlau

 

"Wir haben alle damit gerechnet, dass die für seit gestern (20.04.22) geltende neu aufgesetzte Förderung im Neubau sicher schnell aufgebraucht sein wird, aber das es so schnell geht hat wahrscheinlich keiner erwartet.

Bereits gestern frühen Nachmittag war es schon nicht mehr möglich Förderanträge zu stellen, der zur Verfügung gestellte Fördertopf von 1 Mrd.€ war binnen kürzester Zeit erschöpft (Stufe 1).

 

Damit kann man ab heute nur noch Anträge nach der Stufe 2 – EH40 NH Klasse stellen.

 

Wie in unser Zusammenstellung vom 08.04.22 aufgeführt, gilt die Stufe 2 bis 31.12.2022.

Die reduzierten Fördersätze aus Stufe 1 bleiben bestehen.

Es gibt keine EH40+ Förderung mehr, sondern nur noch Förderung, wenn das Gebäude dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Bauen“ entspricht.

Weiterführenden Informationen dazu sind unter anderem hier zu finden:

https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/

 

Von diesen Änderungen ist nur die Neubauförderung betroffen.

Die Förderung von BEG Einzelmaßnahmen im Bestand bleiben davon unberührt und bestehen.



Infos von unserem Industriepartner Bosch 

G. Zittlau

 

Ab dem 20.04.2022 können neue Anträge für den Neubau von energieeffizienten Gebäuden gestellt werden. Hier die wichtigsten Änderungen/Neuerungen:

  • Laufzeit bis 31.12.2022
  • Deckelung der Fördermittel bei 1 Mrd. Euro
  • Die Förderung wird grundsätzlich ausschließlich in den Kreditvarianten angeboten
    (Ausnahme für Betroffene des Hochwassers 2021)
  • Gefördert werden "nur noch"
    die Effizienzhaus-/Effizienzgebäude-Stufen 40
    Erneuerbare Energien (KfW 40 EE)
    40 Nachhaltigkeit (KfW 40 NH)
    und bei Wohngebäuden zusätzlich die Effizienzhaus-Stufe 40 Plus (KfW40+)

Die Höhe des Tilgungszuschusses wurde halbiert und beträgt für:

  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 EE 10 %
  • Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 NH 12,5 %
  • Effizienzhaus 40 Plus 12,5 %

Damit werden ab dem 20.04.2022 im Rahmen von Neubauvorhaben nur noch Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert.

 


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UPDATEINFORMATION BOSCH
BUNDESFÖRDERUNG
EFFIZIENTER GEBÄUDE (BEG)
WIEDERAUFNAHME NEUBAUFÖRDERUNG
ab dem 20.04.2022
220408_Neubau_BEG[49]_Bosch.pdf
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KfW - Änderung
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
(261/262/263, 461/463)
20220405_KfW-Info_Änderungen_BEG[49].pdf
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